Hygienevorgaben

Diese Vorgaben sind gültig ab dem 04.04.2022 bis auf weiteres und durch alle Trainierenden und Mitarbeiter durchgängig und jederzeit zu beachten.

1. Trainingsbeschränkung im Trainingsbereich I (Milon)

Liegt nicht vor.

2. Trainingsbeschränkung im Trainingsbereich II (Five)

Liegt nicht vor.

3. Betreuung und Aufsicht zur Einhaltung der Hygienebestimmungen

Die Trainierenden werden während der Betreuungszeit (Ballungszeit) mit geschultem Personal betreut. Die Einhaltung der Trainingsregeln und der Hygienebedingungen werden von der betreuenden Person sichergestellt.

Ausserhalb der Betreuungszeit (wenig bzw. vereinzeltes Publikum) darf nur nach vorheriger Einweisung und bei Einhaltung der Hygieneregeln trainiert werden. 

4. Einhaltung der Basis-Hygieneregeln

  • Vor und nach dem Training Hände waschen (nach den Corona-Hygienebestimmungen) oder desinfizieren.
  • Die Griffe der Trainingsgeräte sind mit anti-bakterieller Beschichtung versehen.
  • Handtuch auf das Sitzpolster. Nach Verlassen des Gerätes muss der eigene Schweiß vom Trainierenden selbst entfernt werden (Griffe und Polster).
  • Duschen werden nach Nutzung durch den Nutzer gereinigt. Umkleiden sind, wie bisher, nur einzeln nutzbar.

5. Weitere Vorgaben

  • Eingangsbereich wird nur zum Schuhwechsel genutzt, fürs Umziehen werden die Kabinen benutzt.
  • „Klönschnack“, wenn sich viele im Raum befinden, bitte nach draußen verlegen.
  • Handtücher und Klamotten nicht auf dem Heizkörper ablegen – Kleiderhaken nutzen.
  • Fenster und Türen dürfen geöffnet werden: wer auf macht, macht auch wieder zu.

Gesundheitserklärung

Der Trainierende versichert, dass der Trainingsbereich nicht betreten wird, sobald es in seinem gesundheitlichen Befinden Anhaltspunkte (Symptome) für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Erkrankung oder Corona-Virus-Erkrankung gibt, oder wenn er in Kontakt mit einer infizierten Person (seines Wissens) war.